Besoldung A 5 Sachsen 2026: Brutto und Netto

In der Besoldungsgruppe A 5 in Sachsen beträgt das Grundgehalt 2.750,79 € in Stufe 1 und bis zu 3.310,72 € in Stufe 8 im Monat. Ledig, ohne Kinder und mit einem Beispielbeitrag von 300 € für die private Krankenversicherung bleiben in Stufe 3 rund 2.346,47 € netto. Tabelle ab 1. April 2026, beschlossen.

A 5 Sachsen: Grundgehalt und Netto je Stufe

A 5, Monatsbeträge, Netto mit 300 € PKV-Beitrag
StufeGrundgehaltNetto ledigNetto verh., 2 Kinder
12.750,79 €2.223,99 €3.168,87 €
22.843,22 €2.293,04 €3.241,26 €
32.915,03 €2.346,47 €3.297,35 €
42.986,80 €2.399,59 €3.353,23 €
53.058,63 €2.452,53 €3.409,16 €
63.130,41 €2.505,18 €3.464,73 €
73.202,21 €2.557,67 €3.520,47 €
83.310,72 €2.636,46 €3.604,26 €

Netto ledig: Steuerklasse I. Netto verheiratet mit 2 Kindern: Steuerklasse III mit Familienzuschlag, bei gleichem eigenem PKV-Beitrag; Beiträge für Ehepartner und Kinder sind nicht eingerechnet. Beamte zahlen keine Sozialversicherung; den Rest der Krankheitskosten trägt die Beihilfe. Ihr genaues Netto mit Ihrem eigenen Beitrag berechnet der Beamtenbesoldung-Rechner.

Stand der Besoldungsanpassung

Beschlossen mit dem Gesetz vom 12. Mai 2026 (SächsGVBl. S. 150): 2,82 % ab 1. April 2026 (ausgezahlt mit den Augustbezügen, rückwirkend), 2,0 % ab 1. März 2027 und 1,0 % ab 1. Januar 2028.

A 5: Grundgehalt nach den nächsten Schritten
Stufejetztab 1. März 2027 (beschlossen)ab 1. Januar 2028 (beschlossen)
12.750,79 €2.805,81 €2.833,87 €
22.843,22 €2.900,08 €2.929,08 €
32.915,03 €2.973,33 €3.003,06 €
42.986,80 €3.046,54 €3.077,01 €
53.058,63 €3.119,80 €3.151,00 €
63.130,41 €3.193,02 €3.224,95 €
73.202,21 €3.266,25 €3.298,91 €
83.310,72 €3.376,93 €3.410,70 €

Stufen und Jahresbrutto

Stufenach JahrenJahresbrutto ledig
1034.363 €
2235.517 €
3436.415 €
4637.311 €
5838.208 €
61139.105 €
71440.002 €
81741.358 €

Die Einstiegsstufe hängt von der Gruppe ab (A 5 bis A 7 Stufe 1, A 8 bis A 10 Stufe 2, A 11 bis A 14 Stufe 3, A 15 und A 16 Stufe 6). Bis Stufe 5 vergehen je 2 Jahre, bis Stufe 9 je 3 und danach je 4 Jahre. Leistungsstufen und Hemmungen können den Aufstieg verschieben. Das Jahresbrutto geht von ganzjährig gleichem Bezug zum aktuellen Satz aus. Sachsen zahlt die Sonderzahlung monatlich: 4,1 % des Grundgehalts kommen jeden Monat hinzu (im Rechner im Brutto enthalten). Eine Dezemberzahlung gibt es nicht.

Familienzuschlag und Arbeitszeit

Familienzuschlag: 279,58 € für Verheiratete und je 279,58 € für das erste und zweite Kind, 795,41 € ab dem dritten Kind; in A 5 etwas mehr je Kind. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Häufige Fragen

Was verdient ein Beamter in A 5 Sachsen netto?

Ledig und mit 300 € PKV-Beitrag rund 2.224 € in Stufe 1 bis 2.636 € in Stufe 8 im Monat. Das genaue Netto hängt vor allem vom eigenen PKV-Beitrag, der Steuerklasse und dem Familienzuschlag ab.

Warum zahlen Beamte keine Sozialversicherung?

Beamte sind kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Statt Rente erhalten sie später eine Pension, statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung die Beihilfe. Deshalb liegt ihr Netto bei gleichem Brutto meist deutlich über dem von Angestellten.

Wird das Kindergeld mitgezahlt?

Nein. Kindergeld zahlt die Familienkasse getrennt; der Familienzuschlag für Kinder ist dagegen Teil der Besoldung und steuerpflichtig.

Nächsthöhere Gruppe: A 6 Sachsen. Alle Werte: Besoldungstabelle Sachsen. Wochenarbeitszeit: 40 Stunden.

Quellen: Sächsisches Besoldungsgesetz Anlagen 5 und 6, Gesetz vom 12. Mai 2026 (SächsGVBl. S. 150), Paragrafen 25, 40 und 64a SächsBesG, Paragraf 1 SächsAZVO, BMF-Programmablaufplan 2026, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14. August 2025. Werte per Skript aus den amtlichen Tabellen übernommen und gegen die gesetzlichen Erhöhungen geprüft. Stand 2026-11-04.