Besoldung A 15 Rheinland-Pfalz 2026: Brutto und Netto

In der Besoldungsgruppe A 15 in Rheinland-Pfalz beträgt das Grundgehalt 6.423,09 € in Stufe 6 und bis zu 8.013,93 € in Stufe 12 im Monat. Ledig, ohne Kinder und mit einem Beispielbeitrag von 300 € für die private Krankenversicherung bleiben in Stufe 8 rund 4.838,72 € netto. Tabelle ab 1. April 2026, beschlossen.

A 15 Rheinland-Pfalz: Grundgehalt und Netto je Stufe

A 15, Monatsbeträge, Netto mit 300 € PKV-Beitrag
StufeGrundgehaltNetto ledigNetto verh., 2 Kinder
66.423,09 €4.523,76 €5.524,73 €
76.741,23 €4.703,81 €5.741,53 €
86.995,78 €4.838,72 €5.913,58 €
97.250,36 €4.973,66 €6.084,16 €
107.504,85 €5.108,51 €6.253,49 €
117.759,40 €5.243,51 €6.421,37 €
128.013,93 €5.378,40 €6.587,90 €

Netto ledig: Steuerklasse I. Netto verheiratet mit 2 Kindern: Steuerklasse III mit Familienzuschlag, bei gleichem eigenem PKV-Beitrag; Beiträge für Ehepartner und Kinder sind nicht eingerechnet. Beamte zahlen keine Sozialversicherung; den Rest der Krankheitskosten trägt die Beihilfe. Ihr genaues Netto mit Ihrem eigenen Beitrag berechnet der Beamtenbesoldung-Rechner.

Stand der Besoldungsanpassung

Beschlossen mit dem Gesetz vom 22. September 2026 (GVBl. 2026 Nr. 29): 3,3 % ab 1. April 2026 (ausgezahlt mit den Septemberbezügen, rückwirkend), 2,0 % ab 1. März 2027 und 1,0 % ab 1. Januar 2028.

A 15: Grundgehalt nach den nächsten Schritten
Stufejetztab 1. März 2027 (beschlossen)ab 1. Januar 2028 (beschlossen)
66.423,09 €6.551,55 €6.617,07 €
76.741,23 €6.876,05 €6.944,81 €
86.995,78 €7.135,70 €7.207,06 €
97.250,36 €7.395,37 €7.469,32 €
107.504,85 €7.654,95 €7.731,50 €
117.759,40 €7.914,59 €7.993,74 €
128.013,93 €8.174,21 €8.255,95 €

Stufen und Jahresbrutto

Stufenach JahrenJahresbrutto ledig
6077.077 €
7380.895 €
8683.949 €
9987.004 €
101390.058 €
111793.113 €
122296.167 €

Die Einstiegsstufe hängt von der Gruppe ab (A 5 bis A 10 Stufe 2, A 11 Stufe 3, A 12 bis A 14 Stufe 4, A 15 und A 16 Stufe 6). In den Stufen 1 bis 4 vergehen je 2 Jahre, 5 bis 8 je 3, in Stufe 9 und 10 je 4 und ab Stufe 11 je 5 Jahre. Leistungsstufen und Hemmungen können den Aufstieg verschieben. Das Jahresbrutto geht von ganzjährig gleichem Bezug zum aktuellen Satz aus. Eine Sonderzahlung gibt es seit 2009 nicht mehr; sie ist in die Monatsbezüge eingerechnet.

Familienzuschlag und Arbeitszeit

Familienzuschlag: 88,03 € für Verheiratete, 246,97 € für das erste und zweite Kind, 726 € ab dem dritten Kind; in A 5 etwas mehr für das erste und zweite Kind. Den Aufschlag nach Mietenstufe gibt es seit 1. Oktober 2026 nicht mehr. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Häufige Fragen

Was verdient ein Beamter in A 15 Rheinland-Pfalz netto?

Ledig und mit 300 € PKV-Beitrag rund 4.524 € in Stufe 6 bis 5.378 € in Stufe 12 im Monat. Das genaue Netto hängt vor allem vom eigenen PKV-Beitrag, der Steuerklasse und dem Familienzuschlag ab.

Warum zahlen Beamte keine Sozialversicherung?

Beamte sind kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Statt Rente erhalten sie später eine Pension, statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung die Beihilfe. Deshalb liegt ihr Netto bei gleichem Brutto meist deutlich über dem von Angestellten.

Wird das Kindergeld mitgezahlt?

Nein. Kindergeld zahlt die Familienkasse getrennt; der Familienzuschlag für Kinder ist dagegen Teil der Besoldung und steuerpflichtig.

Nächsthöhere Gruppe: A 16 Rheinland-Pfalz. Nächstniedrigere Gruppe: A 14 Rheinland-Pfalz. Alle Werte: Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz. Wochenarbeitszeit: 40 Stunden.

Quellen: Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz Anlagen 6, 7 und 8, Gesetz vom 22. September 2026 (GVBl. 2026 Nr. 29), Paragrafen 29 und 41 LBesG, Paragraf 2 Arbeitszeitverordnung, BMF-Programmablaufplan 2026, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14. August 2025. Werte per Skript aus den amtlichen Tabellen übernommen und gegen die gesetzlichen Erhöhungen geprüft. Stand 2026-11-04.