Besoldung A 15 Hamburg 2026: Brutto und Netto

In der Besoldungsgruppe A 15 in Hamburg beträgt das Grundgehalt 6.265,87 € in Stufe 1 und bis zu 7.568,98 € in Stufe 8 im Monat. Ledig, ohne Kinder und mit einem Beispielbeitrag von 300 € für die private Krankenversicherung bleiben in Stufe 3 rund 4.666,03 € netto. Tabelle ab 1. Februar 2025, beschlossen.

A 15 Hamburg: Grundgehalt und Netto je Stufe

A 15, Monatsbeträge, Netto mit 300 € PKV-Beitrag
StufeGrundgehaltNetto ledigNetto verh., 2 Kinder
16.265,87 €4.432,54 €5.385,95 €
26.467,93 €4.549,76 €5.524,68 €
36.669,98 €4.666,03 €5.662,73 €
46.859,49 €4.766,49 €5.791,24 €
57.048,99 €4.866,94 €5.919,07 €
67.238,50 €4.967,39 €6.046,25 €
77.428,02 €5.067,86 €6.172,60 €
87.568,98 €5.142,61 €6.266,23 €

Netto ledig: Steuerklasse I. Netto verheiratet mit 2 Kindern: Steuerklasse III mit Familienzuschlag, bei gleichem eigenem PKV-Beitrag; Beiträge für Ehepartner und Kinder sind nicht eingerechnet. Beamte zahlen keine Sozialversicherung; den Rest der Krankheitskosten trägt die Beihilfe. Ihr genaues Netto mit Ihrem eigenen Beitrag berechnet der Beamtenbesoldung-Rechner.

Stand der Besoldungsanpassung

Es gilt die Tabelle vom 1. Februar 2025. Die Erhöhung um 2,8 % (mindestens 100 €) ab 1. April 2026, 2,0 % ab 1. März 2027 und 1,0 % ab 1. Januar 2028 ist ein Gesetzentwurf (Drucksache 23/4975) und soll nach dem Beschluss rückwirkend gezahlt werden.

A 15: Grundgehalt nach den nächsten Schritten
Stufejetztab 1. April 2026 (Entwurf)ab 1. März 2027 (Entwurf)ab 1. Januar 2028 (Entwurf)
16.265,87 €6.441,31 €6.570,14 €6.635,84 €
26.467,93 €6.649,03 €6.782,01 €6.849,83 €
36.669,98 €6.856,74 €6.993,87 €7.063,81 €
46.859,49 €7.051,56 €7.192,59 €7.264,52 €
57.048,99 €7.246,36 €7.391,29 €7.465,20 €
67.238,50 €7.441,18 €7.590,00 €7.665,90 €
77.428,02 €7.636,00 €7.788,72 €7.866,61 €
87.568,98 €7.780,91 €7.936,53 €8.015,90 €

Stufen und Jahresbrutto

Stufenach JahrenJahresbrutto ledig
1075.190 €
2377.615 €
3580.040 €
4882.314 €
51284.588 €
61686.862 €
72289.136 €
82890.828 €

Alle beginnen in Stufe 1. Man bleibt 3 Jahre in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 Jahre in Stufe 3, je 4 Jahre in den Stufen 4 und 5 und je 6 Jahre in den Stufen 6 und 7; Stufe 8 ist nach 28 Jahren erreicht. Leistungsstufen und Hemmungen können den Aufstieg verschieben. Das Jahresbrutto geht von ganzjährig gleichem Bezug zum aktuellen Satz aus. Eine allgemeine Sonderzahlung gibt es derzeit nicht; gezahlt werden 300 € je Kind. Der Gesetzentwurf sieht ab 2026 eine Sonderzahlung von 27,5 % eines Monatsbezugs vor.

Familienzuschlag und Arbeitszeit

Familienzuschlag: 161,32 € für Verheiratete, 187,88 € für das erste und zweite Kind, 838,08 € für das dritte und 905 € ab dem vierten Kind; in A 3 bis A 5 etwas mehr je Kind. Der Gesetzentwurf würde den Betrag ab dem dritten Kind senken. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Gesetzentwurf sieht ab 2027 41 Stunden vor.

Häufige Fragen

Was verdient ein Beamter in A 15 Hamburg netto?

Ledig und mit 300 € PKV-Beitrag rund 4.433 € in Stufe 1 bis 5.143 € in Stufe 8 im Monat. Das genaue Netto hängt vor allem vom eigenen PKV-Beitrag, der Steuerklasse und dem Familienzuschlag ab.

Warum zahlen Beamte keine Sozialversicherung?

Beamte sind kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Statt Rente erhalten sie später eine Pension, statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung die Beihilfe. Deshalb liegt ihr Netto bei gleichem Brutto meist deutlich über dem von Angestellten.

Wird das Kindergeld mitgezahlt?

Nein. Kindergeld zahlt die Familienkasse getrennt; der Familienzuschlag für Kinder ist dagegen Teil der Besoldung und steuerpflichtig.

Nächsthöhere Gruppe: A 16 Hamburg. Nächstniedrigere Gruppe: A 14 Hamburg. Alle Werte: Besoldungstabelle Hamburg. Wochenarbeitszeit: 40 Stunden.

Quellen: Hamburgisches Besoldungsgesetz Anlagen VI, VII und IX (HmbGVBl. 2024 Nr. 30), Paragrafen 27, 45 und 48 HmbBesG, Paragraf 2 HmbSZG, Drucksache 23/4975, Paragraf 1 ArbzVO, BMF-Programmablaufplan 2026, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14. August 2025. Werte per Skript aus den amtlichen Tabellen übernommen und gegen die gesetzlichen Erhöhungen geprüft. Stand 2026-11-04.