Besoldung A 7 Bund 2026: Brutto und Netto
A 7 Bund: Grundgehalt und Netto je Stufe
| Stufe | Grundgehalt | Netto ledig | Netto verh., 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| 1 | 2.963,97 € | 2.296,05 € | 2.942,18 € |
| 2 | 3.050,57 € | 2.357,90 € | 3.007,78 € |
| 3 | 3.164,65 € | 2.438,82 € | 3.094,02 € |
| 4 | 3.281,42 € | 2.521,09 € | 3.182,13 € |
| 5 | 3.395,49 € | 2.600,99 € | 3.267,86 € |
| 6 | 3.510,94 € | 2.681,27 € | 3.354,31 € |
| 7 | 3.597,53 € | 2.741,11 € | 3.418,90 € |
| 8 | 3.684,10 € | 2.800,60 € | 3.483,47 € |
Netto ledig: Steuerklasse I. Netto verheiratet mit 2 Kindern: Steuerklasse III mit Familienzuschlag, bei gleichem eigenem PKV-Beitrag; Beiträge für Ehepartner und Kinder sind nicht eingerechnet. Beamte zahlen keine Sozialversicherung; den Rest der Krankheitskosten trägt die Beihilfe. Ihr genaues Netto mit Ihrem eigenen Beitrag berechnet der Beamtenbesoldung-Rechner.
Gesetzliche Tabelle und Abschläge
| Stufe | gesetzlich (2024) | mit Abschlägen (Schätzung) |
|---|---|---|
| 1 | 2.963,97 € | 3.138,37 € |
| 2 | 3.050,57 € | 3.230,07 € |
| 3 | 3.164,65 € | 3.350,86 € |
| 4 | 3.281,42 € | 3.474,50 € |
| 5 | 3.395,49 € | 3.595,28 € |
| 6 | 3.510,94 € | 3.717,53 € |
| 7 | 3.597,53 € | 3.809,21 € |
| 8 | 3.684,10 € | 3.900,87 € |
Stand der Besoldungsanpassung
Gesetzlich gilt die Tabelle vom 1. März 2024 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024). Die Übertragung der Tarifeinigung 2025 ist noch nicht beschlossen; der Bund zahlt nach dem Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025 Abschläge von 3,0 % ab 1. April 2025 und 2,8 % ab 1. Mai 2026. Amtliche Abschlagsbeträge sind nicht veröffentlicht; die Spalte mit Abschlägen ist aus diesen Prozentsätzen berechnet.
Stufen und Jahresbrutto
| Stufe | nach Jahren | Jahresbrutto ledig |
|---|---|---|
| 1 | 0 | 35.568 € |
| 2 | 2 | 36.607 € |
| 3 | 5 | 37.976 € |
| 4 | 8 | 39.377 € |
| 5 | 11 | 40.746 € |
| 6 | 15 | 42.131 € |
| 7 | 19 | 43.170 € |
| 8 | 23 | 44.209 € |
Alle beginnen in Stufe 1. Danach steigt das Grundgehalt nach 2 Jahren in Stufe 1, je 3 Jahren in den Stufen 2 bis 4 und je 4 Jahren in den Stufen 5 bis 7; Stufe 8 ist nach 23 Jahren erreicht. Leistungsstufen und Hemmungen können den Aufstieg verschieben. Das Jahresbrutto geht von ganzjährig gleichem Bezug zum aktuellen Satz aus. Eine gesonderte Jahressonderzahlung gibt es nicht mehr.
Familienzuschlag und Arbeitszeit
Familienzuschlag: 171,28 € für Verheiratete, 146,38 € für das erste und zweite Kind, 456,06 € ab dem dritten Kind; in A 3 bis A 5 etwas mehr je Kind. Eine regionale Komponente gibt es beim Bund nicht. Die Wochenarbeitszeit beträgt 41 Stunden; mit Kind unter 12 Jahren, bei Pflege eines Angehörigen oder Schwerbehinderung auf Antrag 40 Stunden.
Häufige Fragen
Was verdient ein Beamter in A 7 Bund netto?
Ledig und mit 300 € PKV-Beitrag rund 2.296 € in Stufe 1 bis 2.801 € in Stufe 8 im Monat. Das genaue Netto hängt vor allem vom eigenen PKV-Beitrag, der Steuerklasse und dem Familienzuschlag ab.
Warum zahlen Beamte keine Sozialversicherung?
Beamte sind kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Statt Rente erhalten sie später eine Pension, statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung die Beihilfe. Deshalb liegt ihr Netto bei gleichem Brutto meist deutlich über dem von Angestellten.
Wird das Kindergeld mitgezahlt?
Nein. Kindergeld zahlt die Familienkasse getrennt; der Familienzuschlag für Kinder ist dagegen Teil der Besoldung und steuerpflichtig.
Nächsthöhere Gruppe: A 8 Bund. Nächstniedrigere Gruppe: A 6 Bund. Alle Werte: Besoldungstabelle Bund. Wochenarbeitszeit: 41 Stunden.
Quellen: Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV und V (BGBl. 2023 I Nr. 414), Paragrafen 27 und 40 BBesG, BMI zur Besoldungsanpassung 2025/2026, Paragraf 3 AZV, BMF-Programmablaufplan 2026, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14. August 2025. Werte per Skript aus den amtlichen Tabellen übernommen und gegen die gesetzlichen Erhöhungen geprüft. Stand 2026-11-04.