Besoldung A 13 Bremen 2026: Brutto und Netto

In der Besoldungsgruppe A 13 in Bremen beträgt das Grundgehalt 4.977,19 € in Stufe 5 und bis zu 6.083,08 € in Stufe 12 im Monat. Ledig, ohne Kinder und mit einem Beispielbeitrag von 300 € für die private Krankenversicherung bleiben in Stufe 7 rund 3.911,05 € netto. Tabelle ab 1. Dezember 2024, vorläufig (Abschlag).

A 13 Bremen: Grundgehalt und Netto je Stufe

A 13, Monatsbeträge, Netto mit 300 € PKV-Beitrag
StufeGrundgehaltNetto ledigNetto verh., 2 Kinder
54.977,19 €3.652,61 €4.575,91 €
65.184,55 €3.782,72 €4.723,27 €
75.391,88 €3.911,05 €4.869,77 €
85.530,13 €3.995,71 €4.966,85 €
95.668,36 €4.079,44 €5.063,75 €
105.806,58 €4.162,50 €5.160,13 €
115.944,85 €4.244,68 €5.256,07 €
126.083,08 €4.326,08 €5.351,63 €

Netto ledig: Steuerklasse I. Netto verheiratet mit 2 Kindern: Steuerklasse III mit Familienzuschlag, bei gleichem eigenem PKV-Beitrag; Beiträge für Ehepartner und Kinder sind nicht eingerechnet. Beamte zahlen keine Sozialversicherung; den Rest der Krankheitskosten trägt die Beihilfe. Ihr genaues Netto mit Ihrem eigenen Beitrag berechnet der Beamtenbesoldung-Rechner.

Stand der Besoldungsanpassung

Vorläufig: Bremen zahlt seit dem Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2025 unter Vorbehalt die Tabelle vom 1. Dezember 2024. Das Gesetz (Drucksache 21/1996) ist in erster Lesung beschlossen; es sieht rückwirkende Erhöhungen ab 2024, 2,8 % ab 1. April 2026, 2,0 % ab 1. März 2027 und 1,0 % ab 1. Januar 2028 vor.

A 13: Grundgehalt nach den nächsten Schritten
Stufejetztab 1. April 2026 (Entwurf)ab 1. März 2027 (Entwurf)ab 1. Januar 2028 (Entwurf)
54.977,19 €5.239,12 €5.343,90 €5.397,34 €
65.184,55 €5.457,63 €5.566,78 €5.622,45 €
75.391,88 €5.676,09 €5.789,61 €5.847,51 €
85.530,13 €5.821,76 €5.938,20 €5.997,58 €
95.668,36 €5.967,42 €6.086,77 €6.147,64 €
105.806,58 €6.113,06 €6.235,32 €6.297,67 €
115.944,85 €6.258,76 €6.383,94 €6.447,78 €
126.083,08 €6.404,41 €6.532,50 €6.597,83 €

Stufen und Jahresbrutto

Stufenach JahrenJahresbrutto ledig
5059.726 €
6362.215 €
7664.703 €
8966.362 €
91268.020 €
101669.679 €
112071.338 €
122472.997 €

Die Tabelle beginnt mit Stufe 2; die Einstiegsstufe hängt von der Gruppe ab (A 5 bis A 10 Stufe 2, A 11 Stufe 3, A 12 Stufe 4, A 13 und A 14 Stufe 5, A 15 und A 16 Stufe 6). Bis Stufe 5 vergehen je 2 Jahre, bis Stufe 9 je 3 und danach je 4 Jahre. Leistungsstufen und Hemmungen können den Aufstieg verschieben. Das Jahresbrutto geht von ganzjährig gleichem Bezug zum aktuellen Satz aus. Im Dezember gibt es eine feste Sonderzahlung bis A 11: 1.500 € (A 5, A 6), 1.200 € (A 7, A 8), 900 € (A 9) oder 710 € (A 10, A 11), dazu 305,56 € je Kind in allen Gruppen.

Familienzuschlag und Arbeitszeit

Familienzuschlag: 165,62 € für Verheiratete (A 5 bis A 8: 157,68 €), 252,30 € für das erste und zweite Kind, 579,49 € für das dritte und 557,34 € ab dem vierten Kind; in A 5 etwas mehr je Kind. Die Wochenarbeitszeit beträgt seit 1. Juli 2026 41 Stunden; 40 Stunden gelten unter anderem bei Schwerbehinderung und mit Kindern unter 12 Jahren.

Häufige Fragen

Was verdient ein Beamter in A 13 Bremen netto?

Ledig und mit 300 € PKV-Beitrag rund 3.653 € in Stufe 5 bis 4.326 € in Stufe 12 im Monat. Das genaue Netto hängt vor allem vom eigenen PKV-Beitrag, der Steuerklasse und dem Familienzuschlag ab.

Warum zahlen Beamte keine Sozialversicherung?

Beamte sind kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Statt Rente erhalten sie später eine Pension, statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung die Beihilfe. Deshalb liegt ihr Netto bei gleichem Brutto meist deutlich über dem von Angestellten.

Wird das Kindergeld mitgezahlt?

Nein. Kindergeld zahlt die Familienkasse getrennt; der Familienzuschlag für Kinder ist dagegen Teil der Besoldung und steuerpflichtig.

Nächsthöhere Gruppe: A 14 Bremen. Nächstniedrigere Gruppe: A 12 Bremen. Alle Werte: Besoldungstabelle Bremen. Wochenarbeitszeit: 41 Stunden.

Quellen: Bremisches Besoldungsgesetz Anlagen 1 und 5, Paragrafen 25, 35, 42 und 65 BremBesG, Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2025, Drucksache 21/1996, Paragraf 5 Bremische Arbeitszeitverordnung, BMF-Programmablaufplan 2026, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14. August 2025. Werte per Skript aus den amtlichen Tabellen übernommen und gegen die gesetzlichen Erhöhungen geprüft. Stand 2026-11-04.