Quellensteuer: wer sie zahlt und wann sie endet

Ausländische Angestellte ohne C-Bewilligung zahlen die Einkommenssteuer direkt über den Lohnabzug: die Quellensteuer. Ausgenommen sind Personen, die mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit C-Bewilligung verheiratet sind. Über 120'000 CHF Bruttojahreslohn wird weiterhin an der Quelle abgezogen, danach folgt zwingend die nachträgliche ordentliche Veranlagung, also eine normale Steuererklärung, an die die bezahlte Quellensteuer angerechnet wird. Schweizer, C-Bewilligte und ihre Ehepartner zahlen von Anfang an per Rechnung.

Wie der Quellentarif funktioniert

Der Arbeitgeber zieht die Steuer monatlich nach kantonalen Tariftabellen ab, die Zivilstand, Kinder und Kirchenzugehörigkeit über Tarifcodes abbilden. Die Tarife sind so gebaut, dass sie der ordentlichen Steuer inklusive Gemeindedurchschnitt nahekommen. Für die Grössenordnung Ihres Nettolohns liefert unser Lohnrechner deshalb auch quellenbesteuert eine gute Orientierung, berechnet für den Kantonshauptort im ordentlichen Verfahren.

Die 120'000er-Schwelle

Übersteigt der Bruttojahreslohn 120'000 CHF, verlangt der Bund die nachträgliche ordentliche Veranlagung: Sie reichen eine Steuererklärung ein, die Steuer wird wie bei Einheimischen berechnet, die bezahlte Quellensteuer wird angerechnet, und die Pflicht bleibt in den Folgejahren bestehen. Je nach Gemeinde kann das günstiger oder teurer ausfallen als der Quellentarif.

Freiwillig wechseln?

Auch unter der Schwelle können Quellenbesteuerte bis Ende März des Folgejahres eine ordentliche Veranlagung beantragen, etwa um hohe Pensionskassen-Einkäufe, Säule-3a-Beiträge oder Weiterbildungskosten abzuziehen, die der Tarif nur pauschal berücksichtigt. Der Antrag bindet allerdings für die Zukunft, in einer teuren Gemeinde kann er zum Bumerang werden. Vor dem Antrag lohnt der Vergleich, kein Steuerrat, sondern Rechenarbeit.

Häufige Fragen

Ich habe geheiratet. Ändert sich mein Tarifcode?

Ja, Zivilstandsänderungen wirken ab dem Folgemonat auf den Tarif. Melden Sie die Änderung umgehend dem Arbeitgeber.

Gilt die Quellensteuer auch für Grenzgänger?

Grundsätzlich ja, mit Sonderregeln aus den Abkommen. Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland zahlen höchstens 4,5 % Quellensteuer (Tarifcodes L, M, N oder P), wenn sie die Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1 vorlegen und nicht mehr als 60 Tage aus beruflichen Gründen auswärts übernachten. Für Frankreich gilt in acht Kantonen eine Vereinbarung von 1983, Genf besteuert französische Grenzgänger an der Quelle.

Bekomme ich mit der C-Bewilligung Geld zurück?

Der Wechsel beendet die Quellensteuer ab dem Folgemonat; ab dann zahlen Sie per Rechnung im ordentlichen Verfahren. Eine Rückerstattung gibt es nur, soweit die Veranlagung eine zu hohe Quellensteuer ergibt.

Rechtsgrundlage: Art. 89 DBG und QStV, Schwelle 120'000 CHF (Stand 2026). Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.