Nebenjob 2026: Steuer und Sozialversicherung
Ein Nebenjob wird in Steuerklasse VI besteuert: ohne Grundfreibetrag, ab dem ersten Euro. Bei 500 Euro brutto bleiben 482 € netto; bei 1.000 Euro bleiben 763 €.
Was bedeutet Steuerklasse VI?
Wer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, erhält für den zweiten und jeden weiteren Job automatisch Steuerklasse VI. Der Grund: Der Grundfreibetrag (2026: 12.096 Euro) wird bereits beim Hauptjob berücksichtigt. Im Nebenjob fällt Lohnsteuer deshalb ab dem ersten verdienten Euro an.
Das führt zu einer spürbar höheren Vorauszahlung als bei Steuerklasse I oder II. Dieser Betrag ist aber keine endgültige Steuerlast: Er wird in der Steuererklärung mit der tatsächlichen Jahressteuer verrechnet.
Minijob oder Steuerklasse VI?
Wer im Nebenjob nicht mehr als 603 Euro monatlich verdient, kann diesen als Minijob anmelden. Minijobber zahlen keine eigene Lohnsteuer; der Arbeitgeber führt eine pauschale Abgabe ab.
Liegt der Nebenverdienst über 603 Euro, handelt es sich um einen regulären Job in Steuerklasse VI. Dann fallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und anteilige Sozialversicherungsbeiträge an.
Rechenbeispiele (NRW, Steuerklasse VI, kinderlos, über 23)
| Bruttogehalt pro Monat | Nettogehalt pro Monat (ca.) |
|---|---|
| 500 Euro | 482 € |
| 1.000 Euro | 763 € |
Die Berechnung basiert auf NRW ohne Kirchensteuer, kinderlos, über 23 Jahre. Andere Bundesländer weichen leicht ab.
Pflicht zur Steuererklärung
Sobald jemand neben dem Hauptjob einen weiteren Lohnsteuerabzug in Steuerklasse VI hatte, ist die Steuererklärung Pflicht, sofern das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Die Frist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Möglichkeit der Erstattung
Wer im Hauptjob ein niedriges Einkommen hat, zahlt in Steuerklasse VI oft mehr vor als die tatsächliche Steuerschuld. In der Steuererklärung werden beide Jobs zusammengerechnet, und das Finanzamt erstattet die Differenz. Bei niedrigem Haupteinkommen kann die Erstattung erheblich sein.
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Häufige Fragen
Welche Steuerklasse hat ein Nebenjob?
Steuerklasse VI. Sie gilt automatisch für den zweiten und jeden weiteren Job, weil der Grundfreibetrag bereits beim Hauptjob verrechnet wird. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse VI ab dem ersten Euro an.
Lohnt sich ein Nebenjob in Steuerklasse VI?
Trotz hoher Vorauszahlung kann sich ein Nebenjob lohnen, weil die Lohnsteuer über die Steuererklärung verrechnet wird. Wer im Hauptjob wenig verdient, bekommt oft einen Teil zurück.
Muss ich wegen eines Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wer neben dem Hauptjob noch weitere Einnahmen hat, die dem Lohnsteuerabzug unterlagen, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, sofern das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG), Lohnsteuerrichtlinien 2026. Zuletzt aktualisiert: 2026-11-04.