AHV/IV/EO und ALV: Beitragssätze 2026 Schweiz

Arbeitnehmer zahlen 2026 5,3 % AHV/IV/EO ohne Einkommensgrenze und 1,1 % ALV bis 148'200 CHF Jahreslohn. Bei 8.000 CHF monatlich (96'000 CHF/Jahr) entfallen CHF 5'088.00 auf AHV/IV/EO und CHF 1'056.00 auf ALV.

Übersicht: Sozialversicherungssätze für Arbeitnehmer 2026

Das Schweizer Sozialversicherungssystem umfasst mehrere Säulen. Die erste Säule, also AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung), wird paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Gleiches gilt für die Arbeitslosenversicherung (ALV). Beide Parteien zahlen jeweils denselben Prozentsatz des beitragspflichtigen Lohns.

SozialversicherungArbeitnehmerseiteDeckelgrenze
AHV/IV/EO5,3 %Keine
ALV1,1 %148'200 CHF Jahreslohn

Der Arbeitgeber zahlt auf beiden Positionen denselben Betrag wie der Arbeitnehmer. Zusammen belaufen sich die AHV/IV/EO-Beiträge auf 10,6 Prozent des Lohns, die ALV-Beiträge auf 2,2 Prozent bis zur Deckelgrenze.

AHV/IV/EO: kein Einkommensdeckel

Im Unterschied zur ALV gibt es bei der AHV keine Beitragsgrenze nach oben. Der Satz von 5,3 Prozent gilt auf den gesamten AHV-pflichtigen Lohn, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist. Für Hochverdiener bedeutet das, dass die AHV-Abgabe mit dem Lohn proportional steigt, während die Rentenansprüche durch eine maximale versicherte Jahresrente gedeckelt sind. Die Beiträge über einem bestimmten Niveau dienen daher teilweise der Solidarfinanzierung des Systems.

ALV: Deckelgrenze bei 148.200 CHF

Der ALV-Beitrag von 1,1 % gilt nur bis zu einem versicherten Jahreslohn von 148'200 CHF. Einkommensbestandteile über dieser Grenze sind ALV-beitragsfrei. Der maximale jährliche ALV-Beitrag für den Arbeitnehmer beträgt damit CHF 1'630.20. Da sich Ansprüche auf Arbeitslosengeld ebenfalls an diesem Deckel orientieren, profitieren Gutverdiener bei einem Jobverlust nur bis zur Maximalleistung.

Weitere Abzüge: BVG und NBU

Neben AHV/IV/EO und ALV gibt es weitere obligatorische Sozialversicherungsabzüge. Die berufliche Vorsorge (BVG, zweite Säule) ist der größte davon: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je nach Alter zwischen 3,5 und 9 Prozent des koordinierten Lohns. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle in der Freizeit ab und wird üblicherweise vollständig vom Arbeitnehmer getragen; der genaue Satz hängt vom Versicherer und der Berufsklasse ab.

Beispielrechnung bei 8.000 CHF pro Monat

Bei einem Jahreslohn von 96'000 CHF (8.000 CHF monatlich, ohne 13. Monatslohn) ergeben sich folgende Abzüge auf Arbeitnehmerseite:

PositionJahresbetrag
AHV/IV/EO (5,3 %)CHF 5'088.00
ALV (1,1 %, bis Deckel)CHF 1'056.00

Diese Beträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, bevor das steuerliche Einkommen ermittelt wird. Hinzu kommen der BVG-Abzug (je nach Alter und Pensionskasse) sowie die NBU-Prämie. Das verbleibende Einkommen unterliegt anschließend der Bundes- sowie der kantonalen und kommunalen Einkommenssteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der AHV-Beitrag für Arbeitnehmer 2026?

Arbeitnehmer zahlen 5,3 % des Bruttolohns als AHV/IV/EO-Beitrag, ohne Einkommensgrenze. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag zusätzlich.

Gibt es eine Beitragsgrenze bei der ALV?

Ja. Der ALV-Beitrag von 1,1 % gilt nur bis zu einem Jahreslohn von 148'200 CHF. Einkommen über dieser Grenze ist ALV-beitragsfrei.

Zahlt der Arbeitgeber in der Schweiz ebenfalls AHV?

Ja. Der Arbeitgeber zahlt denselben Satz wie der Arbeitnehmer: 5,3 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV bis zur Deckelgrenze. Die Beiträge werden paritätisch geteilt.

Sätze 2026 (AHV und ALV unverändert gegenüber 2025). Beispiel mit unserer getesteten Engine berechnet. Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.