13. Monatslohn Schweiz: Anspruch, Steuer und Berechnung

Rund zwei Drittel aller Schweizer Arbeitsverträge sehen einen 13. Monatslohn vor. Er wird dem ordentlichen Einkommen hinzugerechnet und nach dem normalen Progressivtarif besteuert; einen begünstigten Pauschalsteuersatz wie in Österreich gibt es nicht. Bei 7'000 CHF monatlich steigt die Jahressteuer durch den 13. Monatslohn um rund CHF 1'239.

Verbreitung und Anspruchsgrundlage

In der Schweiz ist der 13. Monatslohn nicht durch ein einzelnes Gesetz vorgeschrieben, sondern basiert auf dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der jeweiligen Branche oder auf einer individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Da zahlreiche Branchen, darunter das Baugewerbe, das Gastgewerbe und der Detailhandel, den 13. Monatslohn im GAV verankert haben, erhalten ihn in der Praxis rund zwei von drei Erwerbstätigen. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Wer seinen GAV nicht kennt oder keinem Gesamtarbeitsvertrag unterliegt, sollte direkt im Arbeitsvertrag oder bei der Personalabteilung nachfragen.

Zeitpunkt der Auszahlung

Der 13. Monatslohn wird in der Schweiz üblicherweise zusammen mit dem Dezemberlohn ausbezahlt. Einige Arbeitgeber zahlen ihn in zwei Tranchen aus, eine Hälfte im Sommer (oft im Juni oder Juli) und die andere im Dezember. Die Praxis variiert je nach Arbeitgeber und GAV. Für die Steuerberechnung spielt der Zeitpunkt der Auszahlung innerhalb des Jahres eine Rolle, weil die Schweizer Einkommenssteuer auf dem tatsächlichen Jahreszufluss basiert.

Steuerliche Behandlung: kein Pauschalsteuersatz

Ein wesentlicher Unterschied zu Österreich: In der Schweiz gibt es keinen begünstigten Steuersatz für den 13. Monatslohn. Er wird vollständig dem ordentlichen Erwerbseinkommen hinzugezählt und nach dem normalen Progressivtarif (Bund plus Kanton plus Gemeinde) versteuert. Das bedeutet: Der 13. Monatslohn erhöht das Jahreseinkommen und kann je nach Einkommen in eine höhere Progressionsstufe führen.

Bei einem Monatslohn von 7'000 CHF beläuft sich das Jahreseinkommen ohne 13. Monatslohn auf 84'000 CHF. Mit 13. Monatslohn steigt es auf 91'000 CHF. Die Einkommenssteuer (Bund, Kanton Zürich und Gemeinde Zürich) erhöht sich dadurch um rund CHF 1'239. Netto bleibt vom 13. Monatslohn also der Bruttobetrag abzüglich AHV/IV/EO (5.3 %), ALV und der Mehrsteuer durch den Progressionseffekt.

AHV und ALV auf den 13. Monatslohn

Für die Zwecke der AHV, IV, EO und ALV gilt der 13. Monatslohn als ordentliches Erwerbseinkommen. Es werden dieselben Beitragssätze angewendet: 5.3 Prozent AHV/IV/EO ohne Deckelgrenze sowie 1.1 Prozent ALV bis zur jährlichen Deckelgrenze von 148'200 CHF. Wer mit dem regulären Jahreslohn bereits über der ALV-Deckelgrenze liegt, zahlt auf den 13. Monatslohn keine ALV mehr.

Aliquotierung bei unterjährigem Eintritt oder Austritt

Tritt ein Arbeitnehmer während des Jahres ein oder aus, wird der 13. Monatslohn in der Regel zeitanteilig berechnet. Wer sechs Monate gearbeitet hat, erhält die Hälfte des 13. Monatslohns. Die genaue Regelung hängt vom GAV oder Arbeitsvertrag ab. Bei einer Kündigung besteht in der Regel ein anteiliger Anspruch bis zum letzten Arbeitstag, sofern der Vertrag dies vorsieht.

Vergleich mit Österreich

Wer zwischen der Schweiz und Österreich vergleicht, sollte diesen Unterschied kennen: In Österreich werden das 13. und 14. Gehalt nach einem begünstigten Sonderzahlungstarif von 6 Prozent besteuert (nach einem Freibetrag von 620 Euro). In der Schweiz gibt es keinen solchen Vorzugssatz. Der 13. Monatslohn ist damit in Österreich netto attraktiver, sofern das Einkommen im mittleren oder oberen Bereich liegt; in der Schweiz gleicht das tiefere Gesamtsteuerniveau diesen Unterschied jedoch weitgehend aus.

Häufige Fragen

Hat man in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf den 13. Monatslohn?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder der individuelle Arbeitsvertrag ihn vorsieht. Da viele Branchen ihn im GAV verankert haben, erhalten ihn in der Praxis rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen.

Wird der 13. Monatslohn in der Schweiz begünstigt besteuert?

Nein. In der Schweiz gibt es keinen Pauschalsteuersatz für den 13. Monatslohn. Er wird dem ordentlichen Einkommen hinzugezählt und nach dem normalen Progressivtarif von Bund, Kanton und Gemeinde versteuert.

Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?

Üblicherweise zusammen mit dem Dezemberlohn. Einige Unternehmen zahlen ihn in zwei Hälften aus, im Sommer und im Dezember. Die Praxis variiert je nach Arbeitgeber und Gesamtarbeitsvertrag.

Steuerbeispiel für Zürich 2026. Berechnet mit unserer getesteten Engine. Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.