Werbungskosten Österreich 2026
Werbungskostenpauschale 2026
Das Werbungskostenpauschale beträgt 132 Euro pro Jahr (11 Euro monatlich) und wird automatisch bei der Lohnverrechnung abgezogen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Es deckt pauschal alle beruflich veranlassten Ausgaben ab, für die kein Einzelnachweis vorliegt.
Wer tatsächliche Werbungskosten von mehr als 132 Euro hat, kann den übersteigenden Betrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend machen. Belege sind aufzubewahren, müssen aber nicht mitgeschickt werden.
Häufige Werbungskosten und Beträge 2026
| Kostenart | Betrag / Regelung 2026 |
|---|---|
| Werbungskostenpauschale | 132 Euro/Jahr (automatisch) |
| Homeoffice-Pauschale | 3 Euro/Tag, max. 100 Tage (300 Euro/Jahr) |
| Ergonomisches Homeoffice-Mobiliar | bis 300 Euro/Jahr (Rechnung erforderlich) |
| Arbeitsmittel (Werkzeug, Computer, Drucker) | tatsächliche Kosten, anteilig bei Privatnutzung |
| Fachliteratur und Fachzeitschriften | tatsächliche Kosten (berufliche Nutzung nachweisen) |
| Aus- und Fortbildungskosten | tatsächliche Kosten (berufliche Notwendigkeit) |
| Typische Berufskleidung | tatsächliche Kosten (Schutzkleidung, Uniform) |
| Gewerkschaftsbeiträge | tatsächliche Kosten |
| Pendlerpauschale | gesondert geregelt, siehe Ratgeber |
Homeoffice-Regelung im Detail
Seit 2021 gibt es in Österreich eine eigene steuerliche Regelung für Homeoffice-Kosten. Arbeitnehmer können 3 Euro pro Homeoffice-Tag als Werbungskosten absetzen, maximal für 100 Tage im Jahr, also höchstens 300 Euro. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsleistung tatsächlich in der eigenen Wohnung erbracht wird und kein anderer geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Zusätzlich können ergonomische Arbeitsmittel für den Homeoffice-Platz (Sessel, Schreibtisch) bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden, sofern eine ordentliche Rechnung vorliegt.
Wichtig: Zahlt der Arbeitgeber eine Homeoffice-Pauschale direkt aus, ist diese steuerfrei bis 3 Euro pro Tag, und die Absetzbarkeit als Werbungskosten entfällt im gleichen Ausmaß.
Wie viel bringt die Geltendmachung?
Die Steuerersparnis hängt vom Steuersatz ab, der auf die zusätzlichen Werbungskosten anzuwenden ist. Bei einem Jahresbrutto von 36.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei 30 Prozent.
| Zusätzliche Werbungskosten | Ersparnis bei 20 % | Ersparnis bei 30 % | Ersparnis bei 40 % |
|---|---|---|---|
| 200 Euro | 40 Euro | 60 Euro | 80 Euro |
| 500 Euro | 100 Euro | 150 Euro | 200 Euro |
| 1.000 Euro | 200 Euro | 300 Euro | 400 Euro |
| 2.000 Euro | 400 Euro | 600 Euro | 800 Euro |
Die Steuerersparnis übersteigt den Aufwand für die Arbeitnehmerveranlagung fast immer, wenn die tatsächlichen Werbungskosten mehr als 200 bis 300 Euro über der 132-Euro-Pauschale liegen.
Was zählt nicht zu Werbungskosten?
Ausgaben für allgemeine Lebenshaltung (Kleidung, Essen, Büromiete ohne konkreten dienstlichen Auftrag), Steuern und Versicherungsprämien sowie die Anschaffung von Privatvermögen können nicht geltend gemacht werden. Gemischte Aufwendungen (beruflich und privat) sind aufzuteilen; der private Anteil ist nicht abzugsfähig.
Häufige Fragen
Was ist die Werbungskostenpauschale 2026?
Arbeitnehmer erhalten in Österreich automatisch ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr (11 Euro monatlich). Es wird ohne Antrag abgezogen und deckt pauschal beruflich veranlasste Ausgaben ab.
Lohnt sich die Geltendmachung von tatsächlichen Werbungskosten?
Nur dann, wenn die nachgewiesenen Ausgaben den Pauschbetrag von 132 Euro übersteigen. Typische Posten sind Homeoffice-Tage (3 Euro pro Tag, max. 300 Euro), Fachliteratur, Arbeitsmittel, Aus- und Fortbildungskosten sowie Berufskleidung.
Wie beantrage ich Werbungskosten?
Werbungskosten werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (früher Steuererklärung L1) beim Finanzamt beantragt. Belege sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen, müssen aber nicht mitgeschickt werden.
Gilt das Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Werbungskostenpauschale?
Ja. Die Homeoffice-Pauschale von 3 Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 100 Tage, also maximal 300 Euro pro Jahr) kommt zu den übrigen Werbungskosten hinzu und kann zusammen mit anderen Werbungskosten die 132-Euro-Grenze übersteigen.
Quellen: Bundesministerium für Finanzen, WKO, EStG 2026. Stand: 2026-11-04.