Pendlerpauschale und Pendlereuro 2026: Absetzbeträge richtig nutzen
Kleine Pendlerpauschale: öffentlicher Verkehr ist zumutbar
Die kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benutzung eines Massenverkehrsmittels (Bus, Bahn, U-Bahn) für den überwiegenden Teil des Arbeitsweges möglich und zumutbar ist. Die Höhe richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, eingeteilt in Zonen von jeweils 20 Kilometern:
| Einfache Entfernung | Jährlicher Betrag |
|---|---|
| 20 bis 40 km (1 Zone) | 803 € |
| 40 bis 60 km (2 Zonen) | 1.557 € |
| Über 60 km (3 oder mehr Zonen) | 2.311 € |
Die Pendlerpauschale ist ein Werbungskostenabzug von der Bemessungsgrundlage, kein direkter Steuerabzug. Der tatsächliche Steuervorteil hängt also vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und der großen Zone spart man rund 693 Euro Lohnsteuer pro Jahr. Wichtig: Die Pauschale gilt für mindestens elf Arbeitstage im Monat. Bei weniger als elf Arbeitstagen gibt es nur ein Drittel der jeweiligen Pauschale.
Große Pendlerpauschale: öffentlicher Verkehr ist nicht zumutbar
Wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Pendler nicht zumutbar sind, zum Beispiel weil keine direkte Verbindung besteht, die Fahrtzeit mit öffentlichem Verkehr mehr als das Doppelte der PKW-Fahrzeit beträgt oder der Arbeitsweg mit öffentlichen Mitteln länger als 1,5 Stunden dauern würde, steht die große Pendlerpauschale zu. Diese ist deutlich höher:
| Einfache Entfernung | Jährlicher Betrag |
|---|---|
| 20 bis 40 km (1 Zone) | 1.564 € |
| 40 bis 60 km (2 Zonen) | 3.076 € |
| Über 60 km (3 oder mehr Zonen) | 4.590 € |
Ob die große oder die kleine Pendlerpauschale zusteht, hängt von der tatsächlichen Situation des Pendlers ab. Das Finanzamt bietet für die Ermittlung den amtlichen Pendlerrechner auf der BMF-Website an. Das Ergebnis dieses Rechners gilt als Nachweis und sollte zusammen mit dem Antrag aufbewahrt werden.
Der Pendlereuro: direkter Steuerabzug
Der Pendlereuro ergänzt die Pendlerpauschale und funktioniert anders: Es handelt sich um einen Absetzbetrag, der direkt von der berechneten Steuer abgezogen wird. Er beträgt 2 Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke pro Jahr. Ein Pendler mit 30 Kilometern einfachem Arbeitsweg erhält also einen Steuerabzug von 60 Euro jährlich, unabhängig vom Grenzsteuersatz. Bei 50 Kilometern sind es 100 Euro.
Der Pendlereuro wird immer zusätzlich zur Pendlerpauschale gewährt und steht auch dann zu, wenn die Pendlerpauschale durch ein arbeitgeberseitig zugewendetes Jobticket (Österreich-Ticket) bereits abgedeckt ist.
So beantragen Sie die Pendlerpauschale
Die einfachste Möglichkeit ist die Beantragung beim Arbeitgeber über das Formular L34 (Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales). Der Arbeitgeber berücksichtigt die Pauschale dann bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung, sodass weniger Lohnsteuer einbehalten wird. Alternativ kann die Pendlerpauschale im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) beim Finanzamt geltend gemacht werden. In diesem Fall kommt die Steuerersparnis als Gutschrift zurück.
Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass der Arbeitsweg tatsächlich regelmäßig zurückgelegt wird. Bei Homeoffice-Tagen, an denen der Weg nicht zurückgelegt wird, verringert sich die zustehende Pauschale anteilig. Seit der Homeoffice-Regelung ab 2021 gilt: Für Tage, an denen ausschließlich von zuhause gearbeitet wird, steht keine Pendlerpauschale zu.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung steht mir die Pendlerpauschale zu?
Die Pendlerpauschale steht ab einer einfachen Wegstrecke von mindestens 20 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zu. Für kürzere Wege gibt es keine Pauschale, jedoch bleibt der Verkehrsabsetzbetrag für alle Arbeitnehmer bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?
Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist. Die große gilt, wenn öffentlicher Verkehr nicht zumutbar ist, zum Beispiel bei schlechter Anbindung, sehr langen Fahrzeiten oder Schichtarbeit zu ungewöhnlichen Zeiten.
Wie hoch ist der Pendlereuro 2026?
Der Pendlereuro beträgt 2 Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke pro Jahr. Bei 30 Kilometern Arbeitsweg ergibt das 60 Euro jährlichen Steuerabsetzbetrag, der direkt von der Lohnsteuer abgezogen wird.
Beträge 2026. Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.