SV-Beiträge Österreich 2026: Sätze und Bemessungsgrundlage

Arbeitnehmer zahlen 2026 18,07 % SV auf den laufenden Bezug (Wien: 18,32 %). Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage liegt bei 6.930 €. Auf Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) gelten 17,07 %.

Aufschlüsselung der SV-Beiträge 2026

Der Gesamtbeitrag setzt sich aus vier Komponenten zusammen. Pensions- und Krankenversicherungsbeitrag sind bundesweit einheitlich. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) ist bei niedrigen Einkommen gestaffelt. Der Wohnbauförderungsbeitrag unterscheidet sich seit 2026 zwischen Wien und dem übrigen Bundesgebiet.

BeitragskomponenteSatz
Pensionsversicherung (PV)10,25 %
Krankenversicherung (KV)3,87 %
Arbeitslosenversicherung (AV, Vollbeitrag)2,95 %
Arbeiterkammerumlage (AK)0,50 %
Wohnbauförderungsbeitrag (WF, außer Wien)0,50 %
Wohnbauförderungsbeitrag (WF, Wien)0,75 %
Gesamtsatz Standard18,07 %
Gesamtsatz Wien18,32 %

Gestaffelter AV-Beitrag bei niedrigem Einkommen

Arbeitnehmer mit geringem Verdienst zahlen einen reduzierten oder gar keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Staffelung gilt für die monatliche Beitragsgrundlage (Brutto, begrenzt auf die Höchstbeitragsgrundlage):

Monatliche BeitragsgrundlageAV-Satz
Bis 2.225 €0 %
2.225 € bis 2.427 €1,00 %
2.427 € bis 2.630 €2,00 %
Über 2.630 €2,95 %

Wer also weniger als 2.225 € brutto verdient, zahlt keinen AV-Beitrag und kommt auf einen Gesamtsatz von rund 15,12 Prozent statt 18,07 Prozent. Diese Staffelung soll Niedrigverdiener entlasten und den Übergang in die reguläre Beitragspflicht abfedern.

Höchstbeitragsgrundlage

SV-Beiträge werden nicht unbegrenzt berechnet. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2026 6.930 €. Einkommen über diesem Betrag ist beitragsfrei; der maximale monatliche SV-Beitrag (Standardsatz) liegt damit bei rund € 1.252,25. Für gut verdienende Arbeitnehmer deckt die Sozialversicherung also nur einen Teil des Einkommens ab.

SV auf Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt)

Auf das 13. und 14. Gehalt fällt ein günstigerer SV-Satz an, weil Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag entfallen. Der Satz beträgt damit 17,07 %. Die eigene jährliche Sonderzahlungs-Höchstbeitragsgrundlage liegt bei 13.860 €. Das bedeutet: Auch wer sehr gut verdient, zahlt auf Sonderzahlungen nur auf diesen Deckelbetrag SV.

Beispielrechnungen 2026

Bei 3.500 Euro brutto monatlich (14 Bezüge, außerhalb Wiens) beläuft sich die gesamte SV im Jahr auf € 8.784,30. Das entspricht einem effektiven Jahressatz von rund 17,9 Prozent auf das Jahresbrutto, weil die Sonderzahlungen den günstigeren Satz genießen.

Bei 4.000 Euro brutto monatlich liegt die jährliche SV bei € 10.039,20. Auch bei 4.000 Euro liegt die Beitragsgrundlage noch deutlich unter der Höchstbeitragsgrundlage, sodass der volle Prozentsatz auf das gesamte Einkommen anfällt.

Arbeitgeberbeitrag

Zusätzlich zu den oben genannten Arbeitnehmeranteilen trägt der Arbeitgeber seinerseits SV-Beiträge in vergleichbarer Höhe. Diese erscheinen nicht auf dem Gehaltszettel, erhöhen aber die Gesamtkosten eines Arbeitsplatzes erheblich. Für die Berechnung des Nettolohns sind nur die Arbeitnehmeranteile relevant.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer 2026?

Der Standardsatz beträgt 18,07 % (außerhalb Wiens), in Wien 18,32 % aufgrund des höheren Wohnbauförderungsbeitrags. Bei niedrigem Einkommen kann der Satz durch einen reduzierten AV-Beitrag sinken.

Bis zu welchem Einkommen werden SV-Beiträge berechnet?

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 6.930 €. Einkommen über diesem Betrag ist sozialversicherungsfrei.

Sind SV-Beiträge auf das 13. und 14. Gehalt anders?

Ja. Auf Sonderzahlungen fallen 17,07 % SV an (kein AK- und WF-Beitrag, kein Wien-Zuschlag). Die jährliche Sonderzahlungs-Höchstbeitragsgrundlage beträgt 13.860 €.

Sätze 2026. Beispiele mit unserer getesteten Engine berechnet. Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.