Lohnsteuer-Tarif 2026 Österreich: Stufen und Beispiele
Die Steuerstufen 2026 im Überblick
Österreich verwendet seit 2016 einen siebenstufigen Progressivtarif. Die Grenzen werden jährlich an die Inflation angepasst (Inflationsabgeltung), sodass die reale Steuerbelastung nicht automatisch steigt. Jede Stufe gilt nur für den Teil des Einkommens, der in diesem Bereich liegt; das Einkommen darunter wird weiterhin zum niedrigeren Satz besteuert.
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| 0 bis 13.539 € | 0 % |
| 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| Über 1.000.000 € | 55 % |
Die steuerfreie Schwelle von 13.539 € bedeutet: Wer weniger als diesen Betrag als zu versteuerndes Einkommen erzielt, zahlt keine Lohnsteuer. Das zu versteuernde Einkommen ist das Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und der jährlichen Werbungskostenpauschale von 132 Euro. Der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € Euro wird erst von der berechneten Steuer abgezogen und kommt unabhängig von Pendlerstatus oder Verkehrsmittel jedem Arbeitnehmer zugute.
Beispielrechnung bei 3.500 Euro brutto monatlich
In Österreich wird das Gehalt 14-mal jährlich ausbezahlt. Bei 3.500 Euro brutto pro Monat ergibt das ein Jahresbrutto von 49.000 Euro. Das 13. und 14. Gehalt werden nach dem begünstigten Sonderzahlungstarif besteuert (6 Prozent nach Freibetrag), nicht nach dem regulären Progressivtarif. Die laufenden 12 Monatsgehälter bilden die Bemessungsgrundlage für den Tarif.
Von den 3.500 Euro werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (18,07 Prozent auf die monatliche Beitragsgrundlage) abgezogen. Die verbleibende monatliche Basis wird mit 12 multipliziert und ergibt das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Tarif. Darauf wird der Progressivtarif angewendet, anschließend der Verkehrsabsetzbetrag abgezogen. Im Jahr 2026 ergibt sich bei diesem Einkommen eine Lohnsteuer auf alle 14 Bezüge von insgesamt € 5.191,74. Die SV-Beiträge belaufen sich auf € 8.784,30, sodass das Jahresnetto bei € 35.023,96 liegt und im regulären Monat € 2.460,83 netto bleiben.
Inflationsanpassung gegenüber dem Vorjahr
Österreich passt die Tarifstufen seit 2016 jährlich an die Inflation an. Für 2026 wurden die Grenzen gegenüber 2025 um rund zwei Drittel der gemessenen Teuerungsrate verschoben. Das verhindert die kalte Progression: Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, führen so nicht zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung. Die Steuersätze selbst (0, 20, 30, 40, 48, 50, 55 Prozent) blieben unverändert; lediglich die Einkommensgrenzen wurden angehoben.
Absetzbeträge und weitere Entlastungen
Neben dem Verkehrsabsetzbetrag gibt es weitere Absetzbeträge, die die effektive Steuerlast senken können. Der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag gelten für bestimmte Familienkonstellationen. Pendler können die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen. Werbungskosten, die über die Jahrespauschale von 132 Euro hinausgehen, zum Beispiel Fachliteratur oder Arbeitsmittel, sind ebenfalls absetzbar. All diese Beträge reduzieren entweder die Bemessungsgrundlage oder die berechnete Steuer direkt und können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) geltend gemacht werden.
Selbst nachrechnen
Der Brutto-Netto-Rechner Österreich berechnet alle 14 Bezüge einzeln, inklusive Wien-Zuschlag ab 2026 und dem begünstigten Satz für Sonderzahlungen. Die Ergebnisse stimmen auf den Cent mit dem offiziellen BMF-Rechner überein.
Häufige Fragen
Ab wann zahle ich in Österreich Lohnsteuer?
Erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 13.539 € greift der Tarif. Darunter ist der Steuersatz null Prozent. Durch den Verkehrsabsetzbetrag verschiebt sich die praktische Nullsteuer-Grenze noch etwas nach oben.
Was hat sich beim Lohnsteuertarif 2026 gegenüber 2025 geändert?
Die Tarifgrenzen wurden per Inflationsabgeltung nach oben verschoben. Die Steuersätze (0, 20, 30, 40, 48, 50, 55 Prozent) blieben unverändert. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt weiterhin ab einem Millioneneinkommen.
Gilt der Tarif auch für das 13. und 14. Gehalt?
Nein. Sonderzahlungen im Rahmen des Jahressechstels werden mit dem begünstigten Satz von 6 Prozent besteuert, nicht nach dem regulären Tarif. Das ergibt beim 13. Gehalt deutlich mehr Netto als in einem regulären Monat.
Werte 2026 (Tarifgrenzen indexiert). Beispiele mit unserer getesteten Engine berechnet. Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.