13. und 14. Gehalt: so wenig Steuer zahlen Sie wirklich
Woher das 13. und 14. Gehalt kommen
Beide Sonderzahlungen stehen nicht im Gesetz, sondern praktisch flächendeckend in den Kollektivverträgen: das Urlaubsgeld meist im Juni oder Juli, das Weihnachtsgeld im November oder Dezember. Ein Gehaltsangebot von 3.500 € bedeutet in Österreich deshalb 49.000 € Jahresbrutto, nicht 42.000 €, ein häufiger Fehler beim Vergleich mit deutschen Angeboten.
Die Begünstigung im Detail
Sonderzahlungen bis zum Jahressechstel, bei 14 gleichen Bezügen genau zwei Monatsgehälter, werden getrennt vom Tarif besteuert: die ersten 620 € steuerfrei, darüber 6 % auf die nächsten 24.380 € (also bis 25.000 €), dann 27 % und 35,75 % für sehr hohe Beträge. Bleiben die Sonderzahlungen nach SV unter der Freigrenze von 2.615 € im Jahr, sind sie ganz steuerfrei. Bei der SV entfallen Arbeiterkammer- und Wohnbauförderungsbeitrag, daher 17,07 % (bei niedrigem Einkommen weniger, weil der Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt), mit eigener Jahreshöchstgrenze von 13.860 € Beitragsgrundlage.
Was über das Sechstel hinausgeht
Prämien und Boni zählen ebenfalls als Sonderzahlungen. Übersteigt die Summe das Jahressechstel, wird der Überhang wie laufender Bezug nach Tarif besteuert, die Begünstigung geht insoweit verloren. Bei 14 gleichen Bezügen ist das Sechstel mit dem 13. und 14. Gehalt bereits ausgeschöpft, ein zusätzlicher Bonus fällt dann in der Regel vollständig in den Tarif. Wer hohe Boni verhandelt, sollte das Sechstel im Blick behalten.
Selbst nachrechnen
Der Brutto-Netto-Rechner Österreich zeigt alle 14 Bezüge einzeln, auf wenige Cent genau abgestimmt mit dem offiziellen BMF-Rechner, inklusive Wien-Zuschlag seit 2026.
Häufige Fragen
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf das 13./14. Gehalt?
Der Anspruch kommt aus dem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag. In Branchen ohne Kollektivvertrag gibt es ihn nur bei vertraglicher Vereinbarung.
Was passiert bei unterjährigem Ein- oder Austritt?
Sonderzahlungen werden aliquotiert: wer ein halbes Jahr arbeitet, erhält jeweils die Hälfte, die Besteuerung bleibt begünstigt.
Gilt die 6-%-Regel auch für Boni?
Nur soweit noch Platz im Jahressechstel ist. Bei 14 gleichen Bezügen füllen das 13. und 14. Gehalt das Sechstel bereits vollständig aus, Boni werden dann in der Regel nach Tarif besteuert. Die 6 % greifen für Boni nur, soweit das Sechstel noch nicht verbraucht ist.
Werte 2026 (Freigrenze 2.615 €, indexiert). Beispiele mit unserer getesteten Engine berechnet. Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.