Säule 3a 2026: Einzahlungslimit und Steuerersparnis

Angestellte mit BVG-Anschluss können 2026 bis zu CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Bruttolohn von 100'000 CHF beträgt die Steuerersparnis im Kanton Zürich rund CHF 2'188.

Einzahlungslimiten 2026

Personengruppe Maximalbetrag 2026 Bedingung
Angestellte mit BVG CHF 7'258 Muss Erwerbseinkommen erzielen
Selbstständige ohne BVG 20% des Nettoeinkommens, max. CHF 36'288 20% des AHV-pflichtigen Nettoeinkommens

Beide Limits setzen voraus, dass man im betreffenden Jahr Erwerbseinkommen erzielt. Personen ohne Erwerbstätigkeit (z.B. Hausfrauen/Hausmänner ohne eigenes Einkommen) können keine Säule-3a-Einzahlungen tätigen.

Wie die Steuerersparnis funktioniert

Der einbezahlte Betrag wird direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz, den man auf diesen Betrag gezahlt hätte. Da der Grenzsteuersatz mit dem Einkommen steigt, lohnt sich die Einzahlung bei höheren Löhnen proportional mehr.

AHV-, ALV- und BVG-Beiträge werden weiterhin auf dem vollen Bruttolohn berechnet, da die Säule 3a nicht als Lohnabzug, sondern als Sonderabzug in der Steuererklärung gilt.

Steuerersparnis nach Lohnhöhe (Kanton Zürich, Tarif A)

Die Steuerersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz multipliziert mit dem eingezahlten Betrag von CHF 7'258. Beim Kanton Zürich gilt Tarif A (ledig, ohne Kinder).

Bruttolohn Grenzsteuersatz ZH Steuerersparnis Nettokosten 3a
CHF 60'000 27.9 % CHF 2'026 CHF 5'232
CHF 80'000 29.7 % CHF 2'154 CHF 5'104
CHF 100'000 30.1 % CHF 2'188 CHF 5'070
CHF 150'000 32.8 % CHF 2'379 CHF 4'879

Die Nettokosten zeigen, wie viel Sie netto aufwenden, um CHF 7'258 in die Säule 3a anzusparen, nach Berücksichtigung der Steuerersparnis.

Auszahlung und Besteuerung bei Pensionierung

Das angesparte Guthaben wird bei der Pensionierung (frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter) mit einem separaten, reduzierten Kapitalauszahlungssatz besteuert. Dieser liegt je nach Kanton bei rund einem Fünftel bis einem Drittel des ordentlichen Steuersatzes.

Wer mehrere 3a-Konten führt, kann diese in verschiedenen Jahren auszahlen und so die Steuerprogression erheblich reduzieren. Bei einem Guthaben von 150'000 CHF über fünf Konten lassen sich gegenüber einer Einmalauszahlung mehrere Tausend Franken sparen.

Vorzeitiger Bezug

Ein vorzeitiger Bezug vor dem Rentenalter ist nur in diesen Situationen erlaubt:

  • Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (oder Hypothekenrückzahlung)
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz
  • Bezug einer ganzen IV-Rente (Invalidität)

Auch bei vorzeitigem Bezug gilt der reduzierte Kapitalauszahlungssatz. Bei der WEF- (Wohneigentumsförderung-) Auszahlung für Wohneigentum sind bis zu einem bestimmten Betrag Vorbezüge steuerfrei gestellt, wenn die Mittel zur Amortisation einer Hypothek verwendet werden.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich das 3a-Konto vor der Pensionierung beziehen möchte?

Ein vorzeitiger Bezug des Säule-3a-Guthabens ist nur in bestimmten Fällen erlaubt: Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum (oder Rückzahlung einer Hypothek), Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, endgültiges Verlassen der Schweiz oder bei Invalidität. Die Auszahlung wird dann mit einem separaten reduzierten Kapitalauszahlungssatz besteuert.

Kann ich mehrere 3a-Konten führen?

Ja, man kann mehrere Säule-3a-Konten bei verschiedenen Banken oder Versicherungen führen. Die Maximaleinzahlung gilt aber insgesamt, nicht pro Konto. Der Vorteil mehrerer Konten: Bei der Pensionierung kann man gestaffelt auszahlen und so die Steuerprogression reduzieren.

Wie wird das 3a-Guthaben bei der Auszahlung besteuert?

Das Guthaben wird bei der Auszahlung mit einem separaten, reduzierten Satz besteuert, der je nach Kanton und Betrag variiert. Typischerweise liegt die Steuerbelastung deutlich unter dem normalen Einkommenssteuersatz. Dies macht die Säule 3a auch bei späterer Auszahlung attraktiv.

Quelle: AHV-Merkblatt 3.03, BSV-Wegleitung zur beruflichen Vorsorge. Einzahlungslimit CHF 7'258 gemäss BVV3 Art. 7 Abs. 1a für 2026. Steuersätze Kanton Zürich, Tarif A, Gemeinde Zürich. Stand: 2026-11-04.