Familienbonus Plus 2026 Österreich

Der Familienbonus Plus beträgt 2026 2.000 Euro pro Kind und Jahr (166,67 Euro im Monat) und wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Er gilt für Kinder bis 18 Jahre, die in Österreich wohnhaft sind. Für Kinder ab 19 in Berufsausbildung beträgt er 650 Euro jährlich.

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist kein Steuerfreibetrag, sondern ein Steuerabsetzbetrag: Er kürzt die bereits errechnete Lohnsteuer direkt um 2.000 Euro pro Jahr. Bei einem Brutto von 3.500 Euro in Steuerklasse ohne Kirchensteuer fällt zum Beispiel monatlich rund 417 Euro Lohnsteuer an. Nach dem Familienbonus Plus für ein Kind reduziert sich dieser Betrag um 166,67 Euro auf rund 250 Euro.

Der Familienbonus Plus kann die Lohnsteuer auf null senken, aber nicht darunter. Wer wegen zu niedrigem Einkommen keine Lohnsteuer zahlt, hat stattdessen Anspruch auf den Kindermehrbetrag (bis zu 700 Euro pro Kind ab 2026), der auch bei null Lohnsteuer ausbezahlt wird.

Beträge 2026

Alter des Kindes Pro Jahr Pro Monat
0 bis 18 Jahre (Familienbeihilfe in Österreich) 2.000 Euro 166,67 Euro
Ab 19 Jahre in Berufsausbildung 650 Euro 54,17 Euro

Der Anspruch besteht nur, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im EU- oder EWR-Ausland haben, damit der Familienbonus Plus anteilig gewährt wird.

Auswirkung auf das Netto bei einem Kind (2026)

Die Tabelle zeigt das monatliche Netto ohne und mit Familienbonus Plus für ein Kind unter 18 Jahren. Berechnet ohne Kirchensteuer, kein 13./14. Gehalt.

Brutto / Monat Lohnsteuer ohne FBP FBP-Vorteil / Monat Netto ohne FBP Netto mit FBP
€ 2.000 € 84,42 +€ 84,42 € 0,00 € 84,42
€ 2.500 € 185,92 +€ 166,67 € 0,00 € 166,67
€ 3.000 € 305,60 +€ 166,67 € 0,00 € 166,67
€ 3.500 € 432,65 +€ 166,67 € 0,00 € 166,67
€ 4.500 € 750,49 +€ 166,67 € 0,00 € 166,67
€ 6.000 € 1.254,51 +€ 166,67 € 0,00 € 166,67

Bei einem Monatsbrutto von 2.000 Euro ist die Lohnsteuer niedriger als 166,67 Euro, daher wird der Familienbonus Plus auf die tatsächliche Lohnsteuer begrenzt.

Beantragung: Arbeitgeber oder Veranlagung

Über den Arbeitgeber: Mit dem Formular E30 können Sie den Familienbonus Plus bei Ihrem Dienstgeber beantragen. Er wird dann bereits monatlich bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Im Rahmen der Veranlagung: Wer den Familienbonus Plus nicht beim Arbeitgeber beantragt hat, erhält ihn mit der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1k) als Rückerstattung. Antragsfristen beachten.

Aufteilung: Jeder Elternteil kann entweder 100 Prozent (2.000 Euro) oder 50 Prozent (1.000 Euro) beantragen. Die Wahl kann einmal jährlich geändert werden.

Häufige Fragen

Was ist der Familienbonus Plus 2026?

Der Familienbonus Plus ist ein österreichischer Steuerabsetzbetrag von 2.000 Euro pro Jahr und Kind bis 18 Jahre. Er wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen, nicht vom Bruttoeinkommen. Für Kinder ab 19 in Ausbildung beträgt er 650 Euro jährlich.

Bekomme ich den Familienbonus Plus automatisch?

Nein. Sie müssen den Familienbonus Plus entweder über den Arbeitgeber (Formular E30) oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1k) beantragen. Beim Arbeitgeber wird er bereits bei der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt.

Kann der Familienbonus Plus auf zwei Elternteile aufgeteilt werden?

Ja. Entweder bezieht ihn ein Elternteil zur Gänze (2.000 Euro), oder beide teilen sich je 1.000 Euro pro Kind und Jahr. Eine andere Aufteilung ist nicht zulässig.

Was passiert, wenn die Lohnsteuer niedriger ist als der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus kann die Lohnsteuer auf null reduzieren, aber nicht ins Negative gehen. Bei geringem Einkommen gibt es stattdessen den Kindermehrbetrag (bis zu 700 Euro pro Kind ab 2026), der auch dann ausbezahlt wird, wenn keine Lohnsteuer anfällt.

Quellen: Bundesministerium für Finanzen, BMF 2026. Berechnungen mit dem Salneto Österreich-Steuerrechner. Stand: 2026-11-04.